Partizipation
In den immer wieder geführten Debatten um politisches und gesellschaftliches Engagement in Deutschland fällt fast regelmäßig der Begriff „Zuschauerdemokratie“. Ein Gemeinwesen - so die Argumentation - könne nur funktionieren, wenn die Menschen sich darin engagieren. Gleichzeitig können so alle ihre Interessen formulieren und einbringen. Daneben wird - vor allem bei Landtags- und Kommunalwahlen - eine geringe Wahlbeteiligung beklagt.
Die dahinter stehende Argumentation leuchtet ein: Partizipation - Beteiligung an der politischen Meinungs- und Willensbildung - stärkt die Demokratie und gibt den Menschen die Gewissheit, dass sie nicht Objekt sind, über das von oben bestimmt wird, sondern dass sie Einfluss darauf haben, wie sich die Verhältnisse gestalten, in denen sie leben. Das gilt für alle Menschen, die hier leben. Für MigrantInnen kommt hinzu, dass Partizipation auch ein Teil notwendiger Integration ist.
Ein zentraler Diskussionspunkt bei der Frage Partizipation war immer wieder das Wahlrecht für AusländerInnen. Der DGB plädiert seit langem für ein kommunales Wahlrecht nach fünfjährigem legalen Aufenthalt in Deutschland. Durch eine Richtlinie des Europäischen Rates vom Dezember 1994 wurde beschlossen, dass Menschen aus Staaten der EU aktives und passives Wahlrecht bei Kommunalwahlen besitzen, wenn sie in einem anderen Mitgliedsland als dem, dessen Staatsbürgerschaft sie besitzen, leben. Die Richtlinie wurde zügig in deutsches Recht umgesetzt. Mit Ausnahme der Freistaaten Sachsen und Bayern können Unionsbürger auch zu BürgermeisterInnen oder LandrätInnen gewählt werden. Daneben besitzen UnionsbürgerInnen das Wahlrecht für das Europaparlament, unabhängig davon, in welchem Mitgliedsland sie leben.
Ein Weg für DrittstaatlerInnen ohne Wahlrecht, Einfluss zu nehmen, sind die Ausländerbeiräte. Diese gibt es in allen Bundesländern. In einigen Ländern wie Hessen und Nordrhein-Westfalen sind sie in den Kommunalverfassungen festgeschrieben. Zum Teil bilden die Ausländerbeiräte auf Bezirks- und Landesebene Arbeitsgemeinschaften. 1998 wurde auch ein Bundesausländerbeirat gegründet, dem 450 Beiräte aus 13 Bundesländern angehören. Daneben gibt es Einflussmöglichkeiten zum Beispiel auch durch die Mitarbeit in Gewerkschaften, Vereinen oder Initiativen.
Sehr viel besser als auf der politischen Ebene sind die Partizipationsmöglichkeiten in der Arbeitswelt. Was die Rechte im Betrieb angeht, sind AusländeriÍnnen deutschen StaatsbürgerInnen gleichgestellt.