Freizügigkeit für Arbeitnehmende
UnionsbürgerInnen oder ihre Ehepartner haben das Recht in einem anderen Land der Gemeinschaft zu arbeiten. Festgelegt ist diese Arbeitnehmerfreizügigkeit im Amsterdamer Vertrag. Sie wird derzeit aber nur von weniger als zwei Prozent der Beschäftigten genutzt.
Obwohl der freie Zugang zu den Arbeitsmärkten in den jeweils anderen Mitgliedsstaaten rechtlich eindeutig geregelt ist, gibt es in der Praxis immer noch Hindernisse, die die Freizügigkeit einschränken. So ist der Zugang zu Berufen, die eine hoheitliche Aufgabe darstellen, eingeschränkt. Was eine „hoheitliche Aufgabe“ ist, wird von den verschiedenen Ländern unterschiedlich interpretiert. In Deutschland ist oftmals der Zugang zu den Berufen gesichert, nicht aber zum arbeitsrechtlichen Status. So arbeiten viele nicht-deutsche EU-Bürger als Angestellte - und nicht als Beamte - im öffentlichen Dienst.
Die Gewerkschaften kämpfen dafür, diese und andere praktische Hemmnisse zu beseitigen, etwa die gegenseitige Anerkennung von Berufsabschlüssen über das hinaus, was bis heute schon geschehen ist, durchzusetzen.
ArbeitnehmerInnen, die in einem anderen EU-Staat arbeiten wollen, können sich auf mehrfache Weise beraten lassen. So gibt es ein Beratungsnetzwerk (EURES), von dem sie unterstützt werden. Beratung gibt es auch über die Arbeitsämter oder über die Gewerkschaften.
Nicht alle EU-BürgerInnen, die in Deutschland arbeiten, tun dies im Rahmen der Arbeitnehmerfreizügigkeit. Sie sind hier, weil ihr Arbeitgeber hier einen Auftrag übernommen hat und sie entsprechend dem Direktionsrecht die Arbeit dort erledigen müssen, wo sie hin geschickt werden. Die Möglichkeit der Übernahme von Aufträgen in einem anderen EU-Staat fällt unter die Dienstleistungsfreiheit. Eine besondere Rolle spielt die Arbeitnehmerfreizügigkeit auch in der Diskussion um die EU-Erweiterung, insbesondere die Erweiterung nach Osten. Es werden Befürchtungen laut, dass der westeuropäische Arbeitsmarkt von Arbeitskräften aus dem Osten „überschwemmt“ werde. Die Zahlen sprechen eine andere Sprache. Richtig allerdings ist, dass einige Länder wie Österreich und Deutschland stärker betroffen sein werden als andere, was auch für bestimmte Branchen gilt, etwa das Baugewerbe. Besonders für diese Bereiche müssen Regelungen gefunden werden. Eine Diskussion solcher inhaltlicher Fragen und deren praktische Umsetzung führt der DGB zum Beispiel kontinuierlich mit den Gewerkschaften aller Beitrittskandidaten.