Asyl

Das Asylrecht ist im Artikel 16a unserer Verfassung festgelegt und Deutschland hat sich darin nach der Genfer Flüchtlingskonvention verpflichtet, Flüchtlinge nicht auszuweisen. Trotzdem hat das Asylrecht eine wechselvolle Geschichte hinter sich. Auch aktuell wird die Trennung von Asyl- und Einwanderungsregelung und die Harmonisierung mit europäischem Asylrecht diskutiert.

Es war vor allem die Erfahrung mit der Nazizeit, die den parlamentarischen Rat, der das Grundgesetz formulierte, zu dem Satz veranlasste: „Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.“ Festgeschrieben wurde er in Artikel 16 des Grundgesetzes.

Die humanitäre Schutzfunktion dieser Regelung griff über lange Zeit sehr gut. Das für das Anerkennungsverfahren zuständige Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge verfügte über einen ausgebauten Instanzenzug, der AsylbewerberInnen Widerspruchsmöglichkeiten eröffnete. Als Mitte der 70er Jahre die Zahl der Flüchtlinge stieg, wurden unter dem Stichwort Beschleunigung der Asylverfahren die rechtlichen Möglichkeiten der Asylsuchenden eingeschränkt. Das setzte sich bis in die 80er Jahre fort, wobei nicht nur die Rechtsstellung von AsylbewerberInnen ausgehöhlt wurde, auch ihre Lebensbedingungen wurden etwa durch die Einführung von Sammelunterkünften und eingeschränkter Sozialhilfe verschlechtert.

Vor dem Hintergrund einer fremdenfeindlich aufgeladenen Debatte wurde im Sommer 1993 mit dem so genannten Asylkompromiss der Artikel 16 a des Grundgesetzes geändert. Für eine große Mehrheit in der Politik war das Asylrecht zu einem Recht für Schönwetterzeiten geworden, das nur so lange unbeschnitten bleibt, wie es nicht von - aus ihrer Sicht - zu vielen genutzt wird. Zu viel waren aus ihrer Sicht Zahlen von rund 250.000 1991, etwas über 430.000 1992 und etwas über 300.000 1993. Die Frage nach den Ursachen für Flucht und Vertreibung wurde kaum gestellt.

In der Debatte um die Grundgesetzänderung war der DGB eine der wenigen großen Organisationen bzw. Institutionen in Deutschland, die die Einschränkung des Grundrechts auf politisches Asyl bis zuletzt ablehnte.

Eine wichtige Grundlage des Flüchtlingsschutzes und Asyls ist die Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) aus dem Jahr 1951. In einem „Memorandum zum Schutz der Flüchtlinge“ das von zehn gesellschaftlichen Organisationen unterzeichnet  wurde, heißt es zur GFK: „Das Völkerrecht verpflichtet die Staaten zwar nicht, den Flüchtlingen Aufnahme zu gewähren, untersagt ihnen jedoch Maßnahmen, die dazu beitragen, dass die Flüchtlinge direkt oder auf Umwegen in den Verfolgerstaat zurück geführt werden.“

Mit der Diskussion um die Green Card und Zuwanderung ist das Thema Asyl wieder auf die Tagesordnung gekommen. Teile der CDU/CSU versuchen, bei Zuzug EinwanderInnen und AsylbewerberInnen in eine gemeinsame Quote zu packen. Einwanderung und Recht auf Asyl - so dagegen Bundespräsident Johannes Rau - seien ganz verschiedene Dinge und dürften nicht miteinander vermengt werden. Dies ist auch die Position des DGB. Ein anderer Grundsatz des DGB: Bei einer europäischen Regelung des Flüchtlingsrechts dürften bessere deutsche Regelungen, wo sie vorhanden sind, nicht aufgegeben werden.