Ob Hans-Peter Stiehl (ehemaliger Präsident des DIHT), Otto Schily (Bundesinnenminister), Marie-Luise Beck (Bundesausländerbeauftrage) oder der DGB-Vorsitzende Dieter Schulte, alle fordern ein modernes Einwanderungsrecht. Zu lange wurde die Frage, ob Deutschland ein Einwanderungsland ist von Parteien und Regierungen tabuisiert. Fakt ist jedoch: Spätestens seit den 50er Jahren haben deutsche Unternehmen ArbeitsmigrantInnen nach Deutschland geholt.
Die rot-grüne Regierung hat im Koalitionsvertrag anerkannt, dass es in der Vergangenheit einen unumkehrbaren Prozess der Einwanderung gegeben hat. Sie ist noch einen Schritt weiter gegangen: Im Sommer 2000 wurde eine unabhängige und überparteiliche Kommission eingerichtet, um ein Konzept für zukünftige Einwanderung zu entwickeln. Vorsitzende der Kommission war die ehemalige Bundestagspräsidentin Rita Süssmuth. Der DGB wurde durch Heinz Putzhammer, Mitglied im Geschäftsführenden Bundesvorstand vertreten. Damit wurde Einwanderung als eine zu gestaltende Aufgabe anerkannt. Die Ergebnisse liegen vor.
Aber bereits bei der Frage, ob zukünftig mehr und welche Zuwanderung stattfinden soll, scheiden sich die Geister. Der bayrische Innenminister Beckstein hat seine Position so formuliert: Wir brauchen Einwanderer, die uns nützen und nicht solche die uns ausnützen. Damit greift er das Grundrecht auf Asyl und den Schutz von Flüchtlingen an. Für den DGB steht des Grundrecht nicht zur Debatte. Auch der Bundespräsident Johannes Rau forderte in seiner Berliner Rede am 12. Mai 2000, das Grundrecht auf Asyl dürfe nicht zur Disposition gestellt werden.
Einwanderung kann, so stellen es BevölkerungswissenschaftlerInnen und auch die UN fest, die Entwicklung der Sozialsysteme positiv beeinflussen. Aber mit Zuwanderung kann die negative Bevölkerungsentwicklung nur abgebremst, nicht aber umgekehrt werden. Gleiches gilt auch für die Zahl der ArbeitnehmerInnen. Einwanderung ist für den DGB nicht denkbar ohne Integration. Daher fordert der DGB auch ein umfassendes Einwanderungsgesetz, dass Integrationsangebote, wie Sprachkurse, berufliche Qualifizierungsmaßnahmen, Unterstützung bei der Wohnungsbeschaffung, Bildung und Ausbildung für Kinder und Ehegatten beinhaltet.