Viele Opfer rassistischer und rechtsradikaler Gewalt in Deutschland haben eines mit Willy Brandt, Thomas Mann, Bertolt Brecht und anderen gemeinsam: Sie sind Flüchtlinge. Sie mussten ihr Heimatland verlassen, um einer Verfolgung zu entgehen. Flüchtling ist eine Person, „die sich aus der begründeten Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt und den Schutz dieses Landes nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser Befürchtungen nicht in Anspruch nehmen will“. So lautet die Definition der Genfer Flüchtlingskonvention, die am 28. Juli 1951 geschlossen wurde und der weit über 100 Staaten beigetreten sind. Diese verpflichten sich darin, Flüchtlinge nicht auszuweisen. Allerdings regeln die einzelnen Staaten, wie sie eine Aufnahme gestalten und Asyl gewähren. Neben den in der Genfer Flüchtlingskonvention genannten Gründen für Verfolgung wird auch über frauenspezifische und sogenannte nichtstaatliche Gründe für Verfolgung diskutiert. In Deutschland sollen diese anerkannt werden.
Ende 1998 hielten sich 1,1 Millionen Flüchtlinge in Deutschland auf, das sind rund 15 Prozent aller MigrantInnen. 20 Prozent der Flüchtlinge besaßen einen formellen Flüchtlingsstatus (Asylberechtigte, Konventionsflüchtlinge, Kontingentflüchtlinge). Aus dem Rechtsstatus der Flüchtlingsgruppen ergeben sich unterschiedliche Rechte der Betroffenen wie Arbeitserlaubnis oder Bildung.