Mit Bulgarien und Rumänien sind die Beitrittsverhandlungen abgeschlossen. Am 01. Januar 2007 werden auch sie der Europäischen Union angehören. Damit wird das Projekt der EU-Erweiterung und der Erlangung einer leistungsstarken Einheit mit politischen, wirtschaftlichen, rechtlichen und vor allem auch sozialen Standards fortgesetzt.
Die Erweiterung der Europäischen Union (EU) - insbesondere die Osterweiterung - ist zum einen ein deutliches Zeichen der Überwindung des Kalten Krieges. Länder, die sich vor etwas mehr als einem Jahrzehnt hoch bewaffnet feindlich gegenüber standen, gehen gemeinsam in die Zukunft. Zum anderen entsteht ein riesiger Binnenmarkt mit einheitlichen Regeln für den Handel, harmonisierte Zölle und vereinheitlichte Verwaltungsvorschriften. Dieser eröffnet immense Chancen sowohl was die Produktion von Waren und Dienstleistungen angeht als auch für die Schaffung von Arbeitsplätzen.
Natürlich muss der Erweiterungsprozess gestaltet werden. Es gibt Befürchtungen, dass bei Einführung der Arbeitnehmerfreizügigkeit viele Menschen aus den mittel- und osteuropäischen Ländern auf die Arbeitsmärkte in den alten EU-Staaten strömen und es zu einem Verdrängungswettbewerb kommt. Um dies zu verhindern, sind konkrete politische Schritte nötig und weniger eine Diskussion um Beitrittstermine. Zentral dabei ist eine Annäherung der Arbeits- und Lebensverhältnisse. Die Gewerkschaften fordern dabei die Durchsetzung der so genannten Kopenhagener Kriterien. Diese beinhalten - kurz gesagt - die staatliche Garantie gewerkschaftlicher Betätigung und die Absicherung der Tarifautonomie.
Die „alte“ EU hat auch schon einige Erweiterungen hinter sich. Begonnen hatte es 1957 mit Belgien, Deutschland, Frankreich, Luxemburg, Italien und den Niederlanden. Hinzu kamen 1973 Dänemark, Großbritannien und Irland, 1981 Griechenland, 1986 Portugal und Spanien und 1995 Finnland, Österreich und Schweden.
Die letzte Erweiterung im Jahre 2004 stellte eine noch größere Herausforderung dar. Die Zahl der Beitrittskandidaten war größer, es kamen insgesamt 105 Millionen Menschen hinzu und das Gebiet der EU stieg um 34 Prozent.
Um diese Herausforderung für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nutzbar machen zu können, hat der DGB schon zu Beginn der 90er Jahre einen intensiven Dialog mit den Gewerkschaften Mittel- und Osteuropas begonnen, um gemeinsam Anforderungen an die Beitrittskandidaten, aber auch an die jetzigen EU-Mitglieder zu formulieren, wobei auch die Staaten einbezogen sind, die nicht in der ersten Runde der Erweiterung dabei sind. Zentrale Themen sind vor allem die Arbeitnehmerfreizügigkeit, Dienstleistungsfreiheit, Gleichbehandlung und Antidiskriminierungspolitik und Grenzgängerbeschäftigung.